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Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung
#2
Sind die kompletten Einkommensbelege der Mutter vorhanden?
Wenn die guteste 21 ist und nach Realschulabschluss nichts gemacht hat, besteht immer noch bis 18 Schulpflicht.
Ist sie der nicht nachgekommen? Meiner Meinung nach bestand dort schon keine Unterhaltspflicht mehr. Ab 18 sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig, jetzt sowieso.

Da Unterhaltsrecht sowieso Anwaltspflicht besteht und es sich nicht anhört als wäre sie die Hellste, würd ich es an deiner Stelle ggf auf ne Klage ankommen lassen, aber das Geld für UH trotzdem beiseite legen.

Ohne Zahlungsaufforderung besteht auch kein Anspruch, alleine eine gewünschte Berechnung erfüllt nicht die Anforderungen dafür, auch das JAmt hat lediglich eine beratende Funktion.

Wie es sieh rausließt, bezahlst du aktuell keinen Unterhalt? Seit wann?
Du schreibst, du hast keine Kontodaten, ich hoffe doch sehr sehr stark das du spätestens am dem 18. das Geld NICHT an die Mutter überwiesen hast, weil das Geld wäre dann wohl weg.
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RE: Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung - von Surajin - 05-09-2024, 08:30

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