05-09-2024, 18:58
Hallo und danke für die Antwort.
Laut dem vorgeschlagenem Berechnungen sind auch die Einnahmen der Mutter erfasst und somit auch die Höhe des KUs, den die Mutter zahlen muss.
Ich zahle aktuell keinen Unterhalt. Ich wüsste ja auch nicht wohin. Die Unterhaltszahlung habe ich mit dem 18. Lebensjahr eingestellt. Mein Titel lies dies zu, da er eine Begrenzung bis zum 18. hatte.
Die Frage wäre nun, ob die Ausbildung zur Erzieherin noch als Erstausbildung gilt.
Laut dem vorgeschlagenem Berechnungen sind auch die Einnahmen der Mutter erfasst und somit auch die Höhe des KUs, den die Mutter zahlen muss.
Ich zahle aktuell keinen Unterhalt. Ich wüsste ja auch nicht wohin. Die Unterhaltszahlung habe ich mit dem 18. Lebensjahr eingestellt. Mein Titel lies dies zu, da er eine Begrenzung bis zum 18. hatte.
Die Frage wäre nun, ob die Ausbildung zur Erzieherin noch als Erstausbildung gilt.