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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(05-09-2024, 23:03)p__ schrieb: Du hast also die nötigen Dinge nachgeholt. Nehme an, du warst bei der Vertretungsanwältin und die hat dich auch motiviert.

Das Cochemer Modell bringt die Eltern zu einer Einigung statt den Richter zu einem Beschluss. Auch mit Druck und Keule. Im Vordergrund steht, dass die Eltern die Rechtspflege nicht mehr belästigen. Das ist zwar mehr und besser wie ein Familiengerichtsbeschluss aus dem Dissens heraus, aber heisst erst mal gar nichts bezüglich der Frage, wo die Kinder bleiben. Freu dich nicht zu früh. Es verläuft überdurchschnittlich gut, was aber angesichts des typischen Verlaufs tief im Minus für Väter nicht so viel heisst.


Danke für deine Antwort. Fürs Erste sollte der Mutter richtig der Wind aus den Segeln genommen sein.

Klar, die Frage bei wem die Kinder leben bleibt erst einmal. Aber wie das "Finden der gemeinsamen Lösung" verläuft, kann ich noch gar nicht einschätzen.
Sie wird wenig arbeiten wollen. Sie wird sicher anfänglich versuchen, ein Residenzmodell durchzubringen - des Unterhalts wegen und als Machtinstrument.
Das muss sie aber auch erst mal hinkriegen und gegen meine Position, die ich als nicht schlecht einschätze (Job, Wohnsituation, Bindung zu den Kids) ankämpfen. Ggf. muss ich dann auch vor Gericht und es so versuchen, viel Betreuung übernehmen zu können.

Andererseits, sie ist der Typ: viel Geld fürs Nixtun bekommen. Sie ist generell nicht so auf Kinderbetreuung und -bespaßung aus, gibt die Kids seit Jahren gerne ab an mich oder Dritte... Zur Not lässt sich da aber dann finanziell was machen, um mehr Betreuung für mich als Vater zu erlangen. Extrembeispiel: Gäbe ich ihr vollen Unterhalt und man betreut dennoch im Wechsel, dann würde sie das wahrscheinlich kaum mehr ablehnen wollen. Klar wäre das überhaupt kein guter bzw. utopischer Deal für mich. Ich meine damit nur, um die Kinder bei mir zu haben, kann ich schon finanziell etwas locken.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 05-09-2024, 23:30

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