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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Sie will 200 km weit weg, hier wird sie trotz Geldzahlungen ihren Sicherheitspfand nicht bei dir lassen.

Cochemer Modell verzögert nur eine belastbare gerichtliche Entscheidung, zieht alles in die Länge. Die Gefahr, dass sie abhaut, bleibt bestehen. Bei all diesen Lösungsversuchen geht man davon aus, dass alle Beteiligten noch einen gewissen Restverstand aufweisen und und ihre Kinder im Blick haben. Beides ist bei ihr nicht der Fall, denn wären ihr die Kinder wichtig, würde sie mit ihnen nicht 200 km weit abhauen wollen.

Der Verfahrensbeistand spult halt ab, was irgendwann irgendwie Mal von Erfolg gekrönt war. Dass das in der jetzigen Situation völlig ungeeignet ist, kapiert er nicht.

Nochmal: Sobald sie die Kinder hat und abhaut, wars das. Keiner wird sie zurückholen.

Die Kinder haben einen massiven Druck, sieht man an der Reaktion. Was für egoistische Papierkorbfrauen gibt es.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von NurErzeuger - 06-09-2024, 13:10

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