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Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung
#10
Puh :-(

Mit dem Inhalt der letzten beiden Antworten habe ich gerechnet und mir das leider auch so gedacht.

Im Schreiben vom Jugendamt mit der Überschrift "Vorschlag der Berechnung" stehen Einkünfte seitens Kindesmutter und von mir drin. Im unteren Teil wird dann für beide Elternzteile der Haftungsanteil sowie der Zahlungsbetrag aufgelistet. In dem Schreiben steht nichts von einer Forderung. Das Amt selbst hat ab dem 18. Lebensjahr nur noch eine beratende Funktion. Dies wurde vom Mitglied Surajin auch bereits kommentiert.
Wie bereits erwähnt, habe ich keinerlei Kontodaten von meiner Tochter erhalten, wohin der Unterhalt gehen soll. Ich habe natürlich auch nichts an die Kindesmutter gezahlt.
In dem Schreiben wird mir sogar ein Zeitraum von 6 Monaten genannt für den die Berechnung gilt. Meine Tochter möchte natürlich den monatlichen Unterhalt, den das Jugendamt ermittelt hat, auf die vollen 2 Jahre ihrer Ausbildung erstattet haben. Das sie diesbezüglich falsch liegt, weiß sie anscheind nicht.

Ich persönlich finde die rechtliche Sachlage nur sehr schwer einzuordnen. Ich habe in einem Gesetzesbuch einen Abschnitt gefunden, in dem ausgesagt wird:
[ Begriff der Erstausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG
Nach § 9 Abs. 6 Satz 2 dieser Vorschrift liegt eine "Erstausbildung" vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. ]
Für mich als Leihe ist damit die Sache ganz klar definiert. Die absolvierte Ausbildung ist eine Erstausbildung und alles weitere muss der Jugendliche selbst tragen.

Des Weiterern habe ich Artikel darüber gefunden, dass mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Sozialassistenten eine Tätigkeit zum Erhalt von Lohn/Gehalt aufgenommen werden kann und damit jede weitere Ausbildung nicht mehr durch die Eltern finanziert werden muss.
Ein anderer Artikel besagt auch:[ Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist keine klassische Ausbildung, sondern streng genommen eine Weiterbildung. ]

https://werde-erzieherin-oder-erzieher.r...0hierzu%29.

Es wird in meinem Fall wirklich so sein, dass eine individuelle Entscheidung am Ende getroffen werden muss, Mich persönlich verärgert dieses Thema zunehmend.

Ich habe von einem Kollegen, der ebenfalls solch ähnliche Probleme hatte, erfahren, dass man den Jugendlichen zu einer Ausbildung "zwingen" kann, wo er eine Ausbildungsvergütung erhält. Leider bin ich noch nicht zu einer eigenen Recherche gekommen. Wäre soetwas wirklich möglich?

VG und vielen Dank an euch
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RE: Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung - von Klaus84 - 10-09-2024, 00:44

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