10-09-2024, 09:40
(10-09-2024, 00:44)Klaus84 schrieb: Ich habe von einem Kollegen, der ebenfalls solch ähnliche Probleme hatte, erfahren, dass man den Jugendlichen zu einer Ausbildung "zwingen" kann, wo er eine Ausbildungsvergütung erhält.
Nein, das ist nicht möglich.
Evtl. gibt es da Spezialfälle, aber normalerweise geht das nicht.
Ich persönlich würde so vorgehen:
- Erst mal gar nichts tun.
- Wenn die Tochter sich dann meldet, die oben genannten Unterlagen anfordern.
- Wenn diese nicht kommen, weiter nichts tun.
- Wenn sie kommen, selber den Unterhalt berechnen und ihr mitteilen.
Alternativ könntest du dich natürlich auf den Standpunkt mit der Erstausbildung stellen und hoffen, dass deine Tochter nicht klagt.
Tut sie das doch, wirst du ziemlich sicher verlieren.