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Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung
#12
Die Voraussetzungen habe ich ja genannt. Prüfe jetzt, wie das im Bundesland der Ausbildung ist, in dem die Tochter lebt bzw. die Ausbildung macht. Ist dort Sozialassistent Voraussetzung für die Erzieherinnenausbildung oder ist es dort nicht? Das ist der entscheidende Punkt, alles andere sind Vermutungen. Da gehts dann auch nicht um eine individuelle Entscheidungen, sondern um zwingende Ausbildungsschritte, die einen Unterhaltstatbestand begründen. Deine Recherchen beziehen sich auf ganz andere Grundlagen. Es geht hier nicht um die Frage, ob Sozialassistenz ein abgeschlossener Beruf ist. Denn auch wenn er das ist: Sobald das nur ein Ausbildungsschritt ist, weil er Voraussetzung für die Erzieherinnenausbildung ist, spielt das keine Rolle mehr.

Nachzahlungen für die Vergangenheit sind abzulehnen, sofern keine vorausgehenden Forderungen oder Auskunftserteilungen verlangt wurden. Zahlungen immer erst ab (berechtigter) Forderung. Verlange jetzt Belege für die behaupteten Zahlen, Belege wie sie immer von dir verlangt wurden, als sie noch minderjährig war und Unterhalt bekam. Anschliessend kannst du beurteilen, ob und wenn ja wieviel zu zahlen müsstest. Und dann, erst dann geht mit der Kontonummer weiter. Ein Unterhaltsbegehren ist keineswegs ungültig, weil zur Auskunftserteilung noch keine Kontonummer geliefert wurde!
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RE: Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung - von p__ - 10-09-2024, 09:58

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