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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
#8
Wenn du das gemeinsame Sorgerecht per Gerichtsentscheid willst, brauchst du keinen Anwalt.
Das wäre dann auch schon Ende Gelände Richtung Wechselmodell, wenn du keine weiteren Voraussetzungen hast. Gute Voraussetzungen sind zum Beispiel: Sind die Kinder über 12 Jahre alt und sprechen sich standhaft für das Wechselmodell aus? Hast du mindestens so viel Elternzeit genommen wie die Mutter? Habt ihr euch die Erziehung danach geteilt, nachweisbar, etwa beide Eltern in Teilzeitarbeit? Ist die Wohnsituation gut, also nicht "ich macht sie gut, wenn das Wechselmodell genehmigt wird", sondern "sie IST gut"?

Wenn du es dir leisten kannst, biete ihr an was Kay sagt: Weiterhin voller Unterhalt, aber Kinder gemeinsam betreut. Einige Damen werden dann aufgeschlossener. Ist das Wechselmodell etabliert und die Kinder wollen es weiter, mindestens ein Jahr, kannst du auch am Unterhalt drehen.
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von p__ - 10-09-2024, 12:00

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