Wäre es theoretisch klüger in den nächsten Jahren die Füße in Bezug auf gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell stillzuhalten und stattdessen sich mit der Mutter auf ein Umgangsrecht zu einigen welches 50/50 recht nahe kommt.
Könnte man dann auf dieser Grundlage irgendwann ein Wechselmodell einklagen und dies mit den letzten positiven Jahren begründen.
Im Netz habe ich jetzt noch folgendes gefunden...
Derzeit ist es so, dass die Kinder jedes zweite Wochenende (Freitag - Sonntag) bei mir sind. Zusätzlich dazu noch an 2 Tagen in der Woche.
Wie kann ich das am Besten dokumentieren um später, sollte es dazu kommen, es nachweisen zu können?
Könnte man dann auf dieser Grundlage irgendwann ein Wechselmodell einklagen und dies mit den letzten positiven Jahren begründen.
Im Netz habe ich jetzt noch folgendes gefunden...
Zitat:Beim erweiterten Umgang von wenigstens 30% Betreuungszeit, also bei einem Verhältnis von 5 Tagen zu 9 Tagen innerhalb von 14 Tagen ist eine Herabsetzung des Tabellenunterhalt um 1-2 Einkommensgruppen möglich (vgl. BGH-Urteil vom 12.3.2014, Az. XII ZB 234/13). Allerdings kommen nur solche Väter in den Genuss dieser Erleichterung, die mehr als den Mindestunterhalt zahlen.
Derzeit ist es so, dass die Kinder jedes zweite Wochenende (Freitag - Sonntag) bei mir sind. Zusätzlich dazu noch an 2 Tagen in der Woche.
Wie kann ich das am Besten dokumentieren um später, sollte es dazu kommen, es nachweisen zu können?