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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(16-09-2024, 10:12)p__ schrieb: Ist doch gut. Schon eine Wohnung haben und dann wieder die alte Wohnung haben wollen, das muss sie erst mal dem Richter erklären :-)
Im Moment zeichnet sie sich selbst in die Ecke. Erwarte den mündlichen Termin gelassen und freue dich, dass er in den nächsten Tagen stattfindet. Die Dringlichkeit hätte auch verneint werden können.

Du meinst die Dringlichkeit wegen des Überlassens der Wohnung?
Da haben wir darauf reagiert.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 16-09-2024, 23:15

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