22-09-2024, 19:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-09-2024, 19:38 von NurErzeuger.)
(21-09-2024, 22:21)Waschbär schrieb: Habt ihr mir noch ein paar Tipps, wie man sich verhalten oder auch nicht verhalten sollte?
Das ist alles schon vorbestimmt, der Richter wird euch zu Beratungsgesprächen schicken und vorerst nichts beschließen.
Mir fällt gerade ein, es geht ja auch um die Wohnungszuweisung. Er wird dir vermutlich nahelegen der Ex doch die Wohnung mit den Kindern (zumindest vorerst) zu überlassen, weil das ja auch dem entsprechen würde, was du willst, nämlich, dass sie da bleibt. Dass es für sie nur ein Vorwand ist und sie dennoch zu jeder Zeit abhauen kann, steht an diesem Tag ja nicht zur Debatte. Nicht dumm von ihr das mit der Wohnungszuweisung, denn damit sichert sie sich nochmal die Kinder, stellt sich als Opfer dar, und gewinnt Zeit.
Es sind die Möglichkeiten, die es gibt. Würde es unter Strafe stehen, wenn sie mit den Kindern abhaut, und auch dementsprechend sanktioniert werden und als Konsequenz zur Folge haben, dass die Kinder zu dir kommen, dann könnte so ein Gerichtstermin durchaus Sinn machen. So ist das aber alles nur heiße Luft und um den heißen Brei herumreden, was doch eh schon Fakt ist, nämlich, dass die Kinder zur Mutter gehören und zwar stets und ausnahmslos.
Alles Gute morgen.