Hallo zusammen,
inzwischen war die Verhandlung.
Der Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (Hauptsacheverfahren) wurde erst einmal vertragt auf Mitte 2025.
Es sei hierfür sowieso ein Gutachten erforderlich (was ja so um die 6 Monate dauern kann).
Was verhandelt wurde waren die beiden Eilanträge:
von mir: auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (erübrigte sich aber durch den anderen Eilantrag)
von Mutter: auf Wohnungszuweisung
Beschluss:
- Ich muss die Wohnung innerhalb 5 Wochen verlassen.
- Mutter darf bis zur Hauptverhandlung nicht umziehen.
- Beide Eltern müssen zur Beratung.
- Umgang: 5/14 Tagen (ich), 9/14 Tagen Mutter
Ich bin ziemlich ernüchtert.
Okay, der Umzug der Mutter samt Kinder ist (erst mal) verhindert.
Mein Ziel war ein Umgang nach echtem Wechselmodell.
Ich habe wirklich gekämpft, aber mehr konnte ich heute nicht erreichen.
Laut meinem Anwalt lief es weder besonders gut, noch besonders schlecht.
Sein Vorschlag war eine Aufteilung 3/7 Tage (ich) und 4/7 Tage (Mutter).
Er sagte, das mit der Wohnung wäre schon akzeptabel, ich würde mich kooperativ zeigen.
Die Verfahrensbeiständin sagte klar, dass man nicht sagen kann, wer der wichtigere Elternteil ist. Also plädierte sie für 50-50. Das fand aber kein Gehör.
Wie geht es weiter?
Ich habe Bauchweh, dass die Kinder nun vorläufig mehr bei der Mutter sind wegen Beeinflussung.
Mein Ziel ist nach wie vor, ein echtes Wechselmodell zu leben.
Das könnte ich gerichtlich versuchen einzuklagen, wann wäre dafür eurer Meinung nach der richtige Zeitpunkt?
inzwischen war die Verhandlung.
Der Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (Hauptsacheverfahren) wurde erst einmal vertragt auf Mitte 2025.
Es sei hierfür sowieso ein Gutachten erforderlich (was ja so um die 6 Monate dauern kann).
Was verhandelt wurde waren die beiden Eilanträge:
von mir: auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (erübrigte sich aber durch den anderen Eilantrag)
von Mutter: auf Wohnungszuweisung
Beschluss:
- Ich muss die Wohnung innerhalb 5 Wochen verlassen.
- Mutter darf bis zur Hauptverhandlung nicht umziehen.
- Beide Eltern müssen zur Beratung.
- Umgang: 5/14 Tagen (ich), 9/14 Tagen Mutter
Ich bin ziemlich ernüchtert.
Okay, der Umzug der Mutter samt Kinder ist (erst mal) verhindert.
Mein Ziel war ein Umgang nach echtem Wechselmodell.
Ich habe wirklich gekämpft, aber mehr konnte ich heute nicht erreichen.
Laut meinem Anwalt lief es weder besonders gut, noch besonders schlecht.
Sein Vorschlag war eine Aufteilung 3/7 Tage (ich) und 4/7 Tage (Mutter).
Er sagte, das mit der Wohnung wäre schon akzeptabel, ich würde mich kooperativ zeigen.
Die Verfahrensbeiständin sagte klar, dass man nicht sagen kann, wer der wichtigere Elternteil ist. Also plädierte sie für 50-50. Das fand aber kein Gehör.
Wie geht es weiter?
Ich habe Bauchweh, dass die Kinder nun vorläufig mehr bei der Mutter sind wegen Beeinflussung.
Mein Ziel ist nach wie vor, ein echtes Wechselmodell zu leben.
Das könnte ich gerichtlich versuchen einzuklagen, wann wäre dafür eurer Meinung nach der richtige Zeitpunkt?