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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(24-09-2024, 13:01)Waschbär schrieb: Laut meinem Anwalt lief es weder besonders gut, noch besonders schlecht.

Sehe ich auch so, mit der Tendenz zum "gut". Dass die Mutter nicht einfach umziehen darf, ist deutlich mehr sonst geurteilt wird. Das Wechselmodell, die Chance dafür waren doch sowieso gering. Und die jetzige Aufteilung hat nach wie vor das Potential dafür, der Weg ist nicht versperrt.

Witzig ist das mit dem Gutachten. Gutachten ist zwar eine Katastrophe, kannst hier im Forum ausgiebig nachlesen über Gründe, Beauftragung, Kosten und Ausgang, aber der witzige Punkt ist, dass die Mutter solange nicht umziehen darf. Damit sie auf Monate oder Jahre gebunden und hat de facto das Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren. Ihren Wegzug kann sie sich damit abschminken, sie muss sich auf einen fortdauernden Aufenthalt in der alten Wohnung einstellen. Das wird ihr überhaupt nicht gefallen und eine Manipulation der Kinder hilft da auch nichts.

Die Verfahrensbeiständin auch ein kleines Plus. Dass die auf Wechselmodell plädieren, ist auch nicht die Regel. Kannste auch später immer wieder hervorziehen, die Meinung pro Wechselmodell eines damit befassten Dritten. Der Richter ist ein "Keine Lust zu entscheiden".
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 24-09-2024, 13:12

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