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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(24-09-2024, 14:58)Waschbär schrieb: Ich habe meinen Anwalt so verstanden, als sähe er so eine gute Perspektive.

Dein Anwalt hat dir vielleicht nicht direkt gesagt, dass du von heute an die Kinder nicht mehr betreust.
Du bist jetzt "nur noch" umgangsberechtigt. 
Also Du hast ein Recht, Besuch von deinen Kindern zu bekommen.
Damit kommen viele klar und einigen wollen auch genau das. Ich würde damit nicht klar kommen.

Und zum Thema "Geld": Du wirst jetzt ne Menge Unterhalt zahlen müssen. Einen Anreiz zu arbeiten sehe ich da für deine Frau nicht. Im Gegenteil

Sorry, dass ich Dir nichts aufmunterndes schreiben kann.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Matthias - 24-09-2024, 20:09

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