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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(25-09-2024, 18:18)NurErzeuger schrieb: Also wurden ihr erwartungsgemäß keine Auflagen erteilt. Der Richter freut sich vermutlich sogar, wenn sie bis zur Hauptverhandlung abhaut, weil dann kann er den Fall schließen oder weitergeben.

Dass da Mal ein Richter hinter dem Kindsvater stehen würde, nicht ums Verrecken. Man erklärt noch ausdrücklich, dass man Angst hat die Kinder zu verlieren, aber interessiert nicht.

Laut Waschbär ist es eine Richterin, Baujahr ca 1980, anzunehmend dass die völlig feministisch verstrahlt ist.

Ich denke auch, dass es ihr am liebsten ist wenn die Alte wegzieht, dann geht es ans Gericht am neuen Wohnort. Dort gilt dann das Kontinuitätsprinzip und Waschbär erhält alle 2 Wochen ein paar Stunden Umgang aufs seine Kosten.

Grüße

Lullaby
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Lullaby - 25-09-2024, 18:59

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