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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Nein, jetzt nicht mehr. Wenn die Mutter mit den Kindern wegzieht und W. geht dagegen sofort gerichtlich vor, bleibt das Verfahren am jetzigen Familiengericht. Früher war das anders.

Die Person des Richters interpretieren ist sinnlos. Es gibt Richter, die "Kind gehört zur Mutter" besonders konsequent ausurteilen und es gibt Richterinnen, die neutraler gegenüber Müttern sind, weil sie die Tricks der Frauen und Mütter kennen. Alles nicht steuerbar. Was wir hier haben, ist ein Richter, der keine Lust hat und über Bande spielt, der Gutachter soll im Grund den Beschluss schreiben. Ausserdem alles verzögern, vielleicht erledigt sich dann der Fall von selbst.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 25-09-2024, 22:21

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