Die Richterin ist offenbar erst seit wenigen Monaten im Amt und dementsprechend jung.
Ich meine mich an die Aussage zu erinnern, ein Wechselmodell können wir da jetzt eigentlich nicht machen. Also meine Einschätzung war: Vorsichtig bis unsicher, was sie tun soll. Beim Festlegen des Umgangs war es auch ein langes hin und her der Anwälte, und der lautere kam irgendwie mehr zum Erfolg (meine Einschätzung).
Zum Gutachten mal was:
Ich mache mir gerade Gedanken zum Gutachten, das also eingeholt werden soll. Bzgl. dieses Themas stehe ich nun komplett am Anfang.
Sicher und positiv ist: Das Gutachten wird eine halbe Ewigkeit dauern. Die Kinder werden sich hier also weiter festigen. Die Mutter wird einiges versuchen zu verhindern, aber ganz wird sie das nicht schaffen. Ich bin ja auch noch da.
Betreut werden die Kinder in der Zeit also vorläufig mit 5 Tagen beim Vater und 9 bei der Mutter. Klar, ist das mehr bei der Mutter, aber auch nicht gegen 0 gehend bei mir.
Ausgang des Gutachtens wird vermutlich sein, dass kein Elternteil der absolut wichtigere ist. Ich halte es zumindest für ausgeschlossen, dass in einem Jahr z. B. plötzlich herauskommen soll, die Kinder bräuchten keinen Vater. Sie wurden ja schließlich durch mich seit Trennung immerhin an 5 von 14 Tagen betreut.
Gäbe man der Mutter das "Go" für den weiten Umzug (sprich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht), dann wäre dieser Betreuungsumfang für den Vater schlicht nicht mehr realisierbar. Man müsste mir somit Umgang wegnehmen. (Ich hoffe mal, das machen Gerichte eher nicht so einfach.)
Und zudem werde ich wahrscheinlich ja auch dabei bleiben, den Antrag der Mutter nur abzuweisen, sodass das Aufenthaltsbestimmungsrecht also beiden Eltern erhalten bleibt.
Oder als Frage formuliert: Was meint ihr müsste bei dem Gutachten denn herauskommen, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, wohl wissend, dass sie dann mit den Kindern mehrere Autostunden weit wegziehen wird?
Ich meine mich an die Aussage zu erinnern, ein Wechselmodell können wir da jetzt eigentlich nicht machen. Also meine Einschätzung war: Vorsichtig bis unsicher, was sie tun soll. Beim Festlegen des Umgangs war es auch ein langes hin und her der Anwälte, und der lautere kam irgendwie mehr zum Erfolg (meine Einschätzung).
Zum Gutachten mal was:
Ich mache mir gerade Gedanken zum Gutachten, das also eingeholt werden soll. Bzgl. dieses Themas stehe ich nun komplett am Anfang.
Sicher und positiv ist: Das Gutachten wird eine halbe Ewigkeit dauern. Die Kinder werden sich hier also weiter festigen. Die Mutter wird einiges versuchen zu verhindern, aber ganz wird sie das nicht schaffen. Ich bin ja auch noch da.
Betreut werden die Kinder in der Zeit also vorläufig mit 5 Tagen beim Vater und 9 bei der Mutter. Klar, ist das mehr bei der Mutter, aber auch nicht gegen 0 gehend bei mir.
Ausgang des Gutachtens wird vermutlich sein, dass kein Elternteil der absolut wichtigere ist. Ich halte es zumindest für ausgeschlossen, dass in einem Jahr z. B. plötzlich herauskommen soll, die Kinder bräuchten keinen Vater. Sie wurden ja schließlich durch mich seit Trennung immerhin an 5 von 14 Tagen betreut.
Gäbe man der Mutter das "Go" für den weiten Umzug (sprich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht), dann wäre dieser Betreuungsumfang für den Vater schlicht nicht mehr realisierbar. Man müsste mir somit Umgang wegnehmen. (Ich hoffe mal, das machen Gerichte eher nicht so einfach.)
Und zudem werde ich wahrscheinlich ja auch dabei bleiben, den Antrag der Mutter nur abzuweisen, sodass das Aufenthaltsbestimmungsrecht also beiden Eltern erhalten bleibt.
Oder als Frage formuliert: Was meint ihr müsste bei dem Gutachten denn herauskommen, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, wohl wissend, dass sie dann mit den Kindern mehrere Autostunden weit wegziehen wird?