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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(25-09-2024, 23:24)Waschbär schrieb: Oder als Frage formuliert: Was meint ihr müsste bei dem Gutachten denn herauskommen, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, wohl wissend, dass sie dann mit den Kindern mehrere Autostunden weit wegziehen wird?

In der jetzigen Situation wird sie das alleinige ABR vermutlich nicht bekommen, auch der Gutachter wird das nicht ändern. Was ist eigentlich die Fragestellung vom Gericht an den Gutachter, worüber soll er gutachten? Allerdings: Je länger sich die Situation mit eurer jetzigen Umgangsaufteilung festigt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem erneuten Antrag von ihr das ABR auf sie übergeht. Weil, sowieso hat der Vater nur Umgang und die Mutter ist für den Großteil des Alltags der Kinder zuständig. Das gemeinsame Sorgerecht werdet Ihr behalten, aber das ABR geht dann auf sie über... also eigentlich der wichtigste Teil des Sorgerechts. Damit wird auch gern geblendet, man vertröstet den Vater, man hätte ja noch das gemeinsame Sorgerecht, denn eben nur ein kleiner Teil davon sei auf die Mutter übergegangen. Wenn das nicht hilft, dann wird argumentiert, dass das Sorgerecht ja völlig überschätzt wird, nur der Umgang wichtig sei, die Eltern andere wichtigere Verpflichtungen hätten. 

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass auch das gemeinsame ABR nichts bringt, wenn Mutti wegzieht. Kein Gesetz der Welt kann sie aufhalten, wenn sie plötzlich der Meinung ist die Düse machen zu müssen. Dann hat sie die Karten neu gelegt und zwar für sich. Die Kontinuität liegt eh schon zu ihren Gunsten, dann ändert sich die Kontinuität halt nochmal ein wenig zu ihren Gunsten. Mehr ist das für einen Richter nicht. Und vor allem das schönste, ab dann ist ein anderes Gericht zuständig. Und selbst wenn das vorherige Gericht erst mal noch zuständig ist, was sollte passieren?

Glaub mir, die Richter fingieren so viel. Irgendwie begründet der Richter das dann schon. Dass sich deine Richterin dann plötzlich für dich einsetzen wird? Glaub ich nicht. Zu wenig Erfahrung, keine Lust, etc. Und welche Mittel hätte sie eigentlich, die Mutter von einem Wegzug abzuhalten oder wie würde sie die Mutter zurückholen? Wie gesagt, in meinem Fall hat der Richter der Frau sogar empfohlen sich nun endlich im neuen Heimatort anzumelden, um Klarheit zu schaffen. Kein Scherz. Da sitzt du da und bist machtlos. 

Umgang ist auch auf größere Distanz super machbar... so die Begründung. Dann wird eben ein besonders großzügiges Umgangsrecht eingeräumt - alle 2 Wochen plus hälftige Ferien. Die größte Verarsche überhaupt. Bei einem Bekannten von mir, der mittlerweile verstorben ist, hat der Richter damals beschlossen, dass die Mutter mit den Kindern im Umkreis bleiben muss, weil eine weitere Strecke nicht zumutbar sei. Aber wie er das mit Zwangsmitteln unterlegt hat, weiß ich nicht. Allerdings eine Ausländerin, die in ihre Ka...heimat zurückziehen wollte. Wenn sie dann dennoch weg wäre, was wäre passiert? Erst mal hätte man herausfinden müssen, wo sie überhaupt hin ist. Wie gesagt, seine Frau eine ganz andere Hausnummer, nicht ansatzweise so gerissen wie viele andere Frauen.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von NurErzeuger - 26-09-2024, 08:57

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