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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(26-09-2024, 14:18)Lullaby schrieb: Ob ein Papi in die "Betreuung" geht liegt genau 0% in seiner Macht bzw. Entscheidungsbefugnis.

Aus Sicht eines Vaters, der seine Kinder nur alle 14 Tage sieht gebe ich Dir da vollkommen Recht.
Aber da steht unser Waschbär ja nicht.

Ich habe es geschafft, aus einer Vollzeittätigkeit mit 50-60 Stunden/Woche nach der Trennung in die 50% Betreuung zu gehen.
Mit allergrößter Gegenwehr einer ebenfalls verrückten Mutter. Mit extremer Anstrengung, mit vielen Opfern. Aber es hat geklappt.
Mit intriegen der Mutter, geschickte Lügen, subtiler Manipulationsversuche. Wirklich das volle Programm.

Die Aussage, dass Väter '0% Macht' hätten und dem 'System' hilflos ausgeliefert seien, kann ich aus eigener Erfahrung widerlegen.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Matthias - 26-09-2024, 14:51

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