(26-09-2024, 19:55)NurErzeuger schrieb: Mal blöd gefragt: Der Zug bei euch als Paar ist abgefahren oder?
Sofern sie weiter ihre Chance auf Umzug sieht, denke ich "ja".
Mir liegen inzwischen die Dokumente vom Gericht vor. Ich war zwar wirklich aufmerksam, aber ich hatte nicht alles immer verstehen können.
Ich lese darin, dass die Umgangsregelung (5 zu 9 Tagen) eine Vereinbarung ist. Auch vereinbart wurde, dass die Kinder vorläufig bei der Mutter verbleiben.
Ich habe nun Angst, dass es später heißt, ich hätte die Kinder anfänglich nicht nehmen wollen. Und ich könne der Mutter doch nicht vorschreiben, wo sie zu wohnen hat, also darf sie natürlich wegziehen.
Was positiv ist und im Protokoll steht: Es geht zur Beratungsstelle, u. a., um dort dem Umgang weiter zu regeln.
Was soll ich denn jetzt machen? Für mich scheint der Karren im Dreck zu stecken?
Ich wollte von Anfang an das Wechselmodell, darüber steht nichts im Protokoll. Bei der Beratung werde ich das nochmal ganz deutlich sagen, dass ich sehr wohl die Kinder in großem Umfang betreuen möchte, notfalls auch komplett alleine. Die Strategie des Anwalts ist, dass die Mutter merken soll, dass sie überlastet ist mit der Betreuung. Aber selbst wenn, das ist ihr wohl egal, sie will halt wegziehen.