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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#14
Keine Akteneinsicht. Keine Kenntnis über das, was behauptet wird. Für das Amtsrichterlein bist du dort im Termin ein gefundenes Fressen. Die werden dich eintüten. In Deutschland ist der Standard: Zahlen! Verurteilt auf 6 Monate Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Du musst während dieser Zeit nachweisen, dass Du zahlst. Ob du Geld hast oder nicht, ist denen egal.

Es liegt jetzt bei dir, das Risiko einzugehen oder einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. Und im Zweifel wird es auch in AU so was wie Pflichtverteidiger geben oder irgendeinen Weg, die Staatskasse zu belasten
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RE: Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von Nappo - 27-09-2024, 18:33

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