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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#16
Ganz sicher nicht. Verhandelt wird nicht, dass du gegenwärtig keinen Unterhalt zahlst, sondern über einen Zeitraum der Vergangenheit, der eventuell bis heute andauert oder nicht, das spielt keine Rolle. Die Tat ist schon passiert. Strafrecht. Hinterher dran was zu drehen rettet dich nicht.
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RE: Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von p__ - 27-09-2024, 20:21

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