(27-09-2024, 18:59)NurErzeuger schrieb: Unter diesen Umständen macht es mehr Sinn sie wieder zurückzuholen.
Wie meinst du, "sie wieder zurückzuholen"?
Ich habe nochmal die Unterlagen angesehen:
I) Festgehalten wurde eine Vereinbarung, u. a.:
- Umgang: Rechnerisch 43,2% (Vater) zu 56,8% Mutter
Frage: Wie sieht es denn da mit Unterhalt aus?
- "Kinder verbleiben bis aus weiteres bei der Mutter." -> Das ist doch total unlogisch, wenn man die Umgangsregelung ansieht.
Frage: Wie soll mir bei 43,2 % noch einer anlasten können, ich wäre einverstanden, dass die Kinder bei der Mutter leben?
Frage: Inwiefern solch eine Vereinbarung überhaupt bindend ist... weiß das einer?
- Im Verfahren XXXXX wird ein Gutachten zur Elternsorge eingeholt.
II) Außerdem gab es folgenden Beschluss: (betreffend des Hauptsacheverfahrens
Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens
Grund: Um zu beweisen, wer der geeignetere Elternteil ist. Die Kriterien sind
Erziehungsfähigkeit, Perspektiven für die Kinder, Bindung der Kinder an Elternteil
Ich denke, dieser Punkt ist spannender.
Für mich heißt das: "Wir Eltern wollen ein Gutachten, nicht das Gericht selbst."
Wer soll denn das bezahlen?
Kann ich mich nicht dagegen wehren?