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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Das Gutachten bezahlen die Eltern, wie oben geschrieben. Rechne mit 8000-15000 EUR.
Da steht nicht, dass ihr ein Gutachten wolltet. Da steht der Beschluss des Richters, eines erstellen zu lassen.

Die prozentuale Aufteilung des Umgang in exakt diesem Verhältnis ist ein dreckiger Trick, der mit dem Aufkommen des Wechselmodells und den Wünschen danach seitens der Väter üblich wurde. Das "Fast-Wechselmodell". Damit hast du die maximalen finanziellen und zeitlichen Lasten, kannst beim Unterhalt aber höchstens eine Stufe runterkommen, die Mütter behält aber als "betreuender Elternteil" alle Rechte, weil das nicht als echtes Wechselmodell zählt. Du zahlst für die Kinder bei dir und du zahlst für die Kinder bei ihr. Genial. Und wenn der Vater das moniert, macht ihn das Helfer- und Rechtspflegegesockse rotzfrech zur Sau: "Ihnen gehts ja offensichtlich gar nicht um die Betreuung der Kinder, sondern nur ums Geld". Der abkassierenden Mutter sagen sie sowas niemals. Nie.

Das sind so die Dinge, mit denen man konfrontiert wird. Du wirst noch mehr Erfahrungen machen. Was hat eigentlich die Mutter zum Umgang beantragt?
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 27-09-2024, 22:54

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