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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(27-09-2024, 22:54)p__ schrieb: Die prozentuale Aufteilung des Umgang in exakt diesem Verhältnis ist ein dreckiger Trick, der mit dem Aufkommen des Wechselmodells und den Wünschen danach seitens der Väter üblich wurde. Das "Fast-Wechselmodell". Damit hast du die maximalen finanziellen und zeitlichen Lasten, kannst beim Unterhalt aber höchstens eine Stufe runterkommen, die Mütter behält aber als "betreuender Elternteil" alle Rechte, weil das nicht als echtes Wechselmodell zählt. Du zahlst für die Kinder bei dir und du zahlst für die Kinder bei ihr. Genial. Und wenn der Vater das moniert, macht ihn das Helfer- und Rechtspflegegesockse rotzfrech zur Sau: "Ihnen gehts ja offensichtlich gar nicht um die Betreuung der Kinder, sondern nur ums Geld". Der abkassierenden Mutter sagen sie sowas niemals. Nie.

Genau so ist es. Der Papi zahlt 100-140% Kindesunterhalt, betreut aber auch zu 43%. Fast genauso war es bei mir. Darauf würde ich mich mit dem Wissen von heute niemals mehr einlassen. Wenn man 130% zahlt heisst das eben 0% Betreuung mit allen Konsequenzen für die Mutti.

Grüße

Lullaby
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Lullaby - 27-09-2024, 23:15

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