(27-09-2024, 22:54)p__ schrieb: Das Gutachten bezahlen die Eltern, wie oben geschrieben. Rechne mit 8000-15000 EUR.
Da steht nicht, dass ihr ein Gutachten wolltet. Da steht der Beschluss des Richters, eines erstellen zu lassen.
Die prozentuale Aufteilung des Umgang in exakt diesem Verhältnis ist ein dreckiger Trick, der mit dem Aufkommen des Wechselmodells und den Wünschen danach seitens der Väter üblich wurde. Das "Fast-Wechselmodell". Damit hast du die maximalen finanziellen und zeitlichen Lasten, kannst beim Unterhalt aber höchstens eine Stufe runterkommen, die Mütter behält aber als "betreuender Elternteil" alle Rechte, weil das nicht als echtes Wechselmodell zählt. Du zahlst für die Kinder bei dir und du zahlst für die Kinder bei ihr. Genial. Und wenn der Vater das moniert, macht ihn das Helfer- und Rechtspflegegesockse rotzfrech zur Sau: "Ihnen gehts ja offensichtlich gar nicht um die Betreuung der Kinder, sondern nur ums Geld". Der abkassierenden Mutter sagen sie sowas niemals. Nie.
Das sind so die Dinge, mit denen man konfrontiert wird. Du wirst noch mehr Erfahrungen machen. Was hat eigentlich die Mutter zum Umgang beantragt?
Was ist denn nun richtig?
" Ein echtes Wechselmodell liegt nur dann vor, wenn beide Elternteile annähernd gleich viele Betreuungsleistungen erbringen. Die Grenze liegt bei einer Abweichung von 10 Prozent von einer hälftigen Aufteilung. "
Quelle: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/u...selmodell/
Und rechnet man noch dazu, dass die Ferien hälftig aufgeteilt werden (wie lt. der Vereinbarung), dann lande ich bei knapp über 45%.
Abgesehen davon: Es ist ja nichts in Stein gemeißelt. Diese Umgangsregelung ist nur vorübergehend bis im Hauptverfahren was entschieden wird.