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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Damit fängts ja schon an. Hast du denn einen expliziten Bezugsrahmen?

Zitat: Umgang: Rechnerisch 43,2% (Vater) zu 56,8% Mutter

Und von was? Jahrestagen? Sieben Wochentagen? Vierzehn? Was steht drin, was ist vereinbart?
Im übrigens sind die 10% eine Behauptung des Anwalts, letztlich entscheidet ein Richter mit grossen Spielräumen. Und bei dir steht es im Beschluss/Vergleich, sogar recht klar und deutlich, das ist ja das ärgerliche:

"Kinder verbleiben bis auf weiteres bei der Mutter."

Da steht nichts vom Vater, vom Wechselmodell, sondern damit ist ausdrücklich das Residenzmodell konstatiert, mit starker Mitbetreuung durch den Vater in quantifizierter Form genannt. Exakt der typische Fall, bei dem man gnädigerweise eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle erlassen bekommt. Kannst ja versuchen, es anders zu bekommen. Schlechte Ausgangslage.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 28-09-2024, 09:11

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