28-09-2024, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-09-2024, 10:16 von NurErzeuger.)
Ob nun 43,2% von 7 Tagen oder 14 Tagen, die Anzahl ist dieselbe und ändert nichts am zu bezahlenden Unterhalt. Bei 5/14 kommst du eher auf 35% (komma irgendwas) Betreuungsanteil. Du rechnest die Ferien mit, was das Verhältnis wieder bisschen zu deinen Gunsten verschiebt, fällt aber fürs Gericht komplett raus. Auch wieder so eine Augenwischerei, denn bei dem Betreuungsanteil musst du voll in die Erwerbstätig rein (je nach Verdienst natürlich) und es bleibt logischerweise meist nur die Anzahl der Ferien übrig die auch deckungsgleich mit dem eigenen Urlaub ist.
Macht für dich unterm Strich eine wahnsinnige Doppelbelastung. Die haben dich verarscht und dein Anwalt hat es zugelassen.
Macht für dich unterm Strich eine wahnsinnige Doppelbelastung. Die haben dich verarscht und dein Anwalt hat es zugelassen.