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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Also nochmal die Zahlen zum Umgang,
es werden im 2-Wochen Rhythmus die Tage genannt (6 Vater, 8 Mutter) UND auch direkt die Ferien.
Für mich wäre es nur logisch, wenn man die mit einrechnet.

Ohne Ferien bin ich gerade bei 42,9%, wenn man nur die Tage bzw. Übernachtungen zählt.
Zählt man die wirklich Stunden (exkl. Schulzeit), lande ich bei den 43,2%.

Mit Ferien bei 45,03% (nimmt man das gesamte Jahr, etwaige Rechenungenauigkeiten kann ich natürlich nicht ausschließen).
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 28-09-2024, 19:29

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