29-09-2024, 08:59
(29-09-2024, 00:03)Waschbär schrieb: Könnte so ein Urteil meine Position ein wenig stärken?
Leider nein. Schau was die Gerichte in deiner Umgebung urteilen und vielleicht maximal noch die umliegenden Oberlandesgerichte. Maß(vor)gebend ist das für deinen Bezirk zustehende Oberlandesgericht.
Mach dich nicht weiter fertig, denn es gibt keine Möglichkeit sie von einem etwaigen Wegzug abzuhalten. Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht schützt nicht.