29-09-2024, 10:26
Ein Kind ist doch schon in der Schule. Alleine dadurch müsste ein spontaner Umzug weit weg unmöglich werden.
(Aktuell muss ich mich um die Einschulung für nächstes Jahr kümmern und es wurde auf den Elternabenden zweier Schulen die ich mir angesehen habe explizit darauf hingewiesen, dass man nur anmelden kann, wenn Unterschriften beider Eltern vorliegen, oder entsprechende Nachweise der alleinigen Sorge vorliegen. Keine Ausnahmen möglich.)
(Aktuell muss ich mich um die Einschulung für nächstes Jahr kümmern und es wurde auf den Elternabenden zweier Schulen die ich mir angesehen habe explizit darauf hingewiesen, dass man nur anmelden kann, wenn Unterschriften beider Eltern vorliegen, oder entsprechende Nachweise der alleinigen Sorge vorliegen. Keine Ausnahmen möglich.)