29-09-2024, 11:13
In unserem Bundesland reicht definitiv eine Unterschrift. Keine Fragen nach dem Sorgerecht. Ich habe es selbst ausprobiert, in Grundschule und weiterführender Schulen. Ist auch folgerichtig, das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet keine Blockadewirkung gegen Dritte, in der faq sind Beschlüsse mit Aktenzeichen dazu.