Was ich immer noch nicht verstehe:
Mutter möchte alleiniges ABR, Vater möchte den Antrag nur abweisen.
Ein Gutachten soll nun sagen, wer der "bessere" Elternteil ist.
Dann gibt es die Fälle:
1) Mutter ist es -> also bekäme sie das ABR
2) Vater und Mutter gleich -> es bliebe bei gemeinsamen ABR
3) Vater ist es -> es bleibt bei gemeinsamen ABR (außer Vater ändert Antrag auf alleiniges ABR)
Wie seht ihr das?
Zumal es eigentlich jetzt schon jedem klar sein sollte, dass es für die Kinder ziemlich sicher das beste ist, wenn sie beide Eltern behalten. Diese Aussage vertritt auch der Verfahrensbeistand.
Mutter möchte alleiniges ABR, Vater möchte den Antrag nur abweisen.
Ein Gutachten soll nun sagen, wer der "bessere" Elternteil ist.
Dann gibt es die Fälle:
1) Mutter ist es -> also bekäme sie das ABR
2) Vater und Mutter gleich -> es bliebe bei gemeinsamen ABR
3) Vater ist es -> es bleibt bei gemeinsamen ABR (außer Vater ändert Antrag auf alleiniges ABR)
Wie seht ihr das?
Zumal es eigentlich jetzt schon jedem klar sein sollte, dass es für die Kinder ziemlich sicher das beste ist, wenn sie beide Eltern behalten. Diese Aussage vertritt auch der Verfahrensbeistand.