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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#19
Danke für den Hinweis, _p.

Ich habe jetzt mal die Polizei in Oberösterreich angeschrieben, die für die Akteneinsicht von Ausländern zuständig ist.

Außerdem habe ich einen Anwalt in München ausgemacht, der sich wohl mit österreichischen Unterhaltsrecht auskennt:
https://www.familienrecht-ratgeber.com/u...utschland/

Weiterhin habe ich dem Jugendamt-Pendant in Österreich angeboten, 100 € pro Monat zu zahlen - es kam auch eine entsprechende Anfrage danach.
Wahrscheinlich wird mich das ja nicht vor dem jetzigen Prozess retten, aber vielleicht vor weiteren Strafanträgen in der Zukunft.
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RE: Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von Papaonkel - 29-09-2024, 21:00

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