29-09-2024, 23:55
(29-09-2024, 07:44)Austriake schrieb:(29-09-2024, 00:03)Waschbär schrieb: Könnte so ein Urteil meine Position ein wenig stärken?
Kaum. Wir haben hier kein anglikanisches Recht, wonach ein Richter nicht für Unrecht erkennen kann was ein Richter anderswo für Recht erkannt hat - weil die Gesetze für alle gleich gelten. Wir haben hier deutsches Recht, und da kommt es immer auf den Einzelfall an. Was in Hamburg Recht ist, muß in Köln oder München nicht auch rechtens sein.
Du kannst gerne versuchen, auf eine anderswo gefällte Gerichtsentscheidung zu verweisen. Berichte hier, was dann passiert. Einizig Urteile von Oberlandesgerichten werden schon mal als Maßstab angenommen.
Das Urteil ist vom OLG Koblenz.
OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2018, Az. 13 UF 413 18
Wegzug erst, nachdem die Grundschule beendet wurde.