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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Die Mutter muss halt vorübergehend auf das alleinige ABR verzichten und das Recht der Mutter mit ihrem neuen Stecher zusammenziehen zu wollen, muss vorerst zurücktreten. Allerdings ist die Übertragung des ABR auf den Kindsvater auch nicht notwendig, denn es genügt, wenn bis zum Ende das gemeinsame ABR bestehen bleibt und dann geht's sowieso auf die umzugswillige Kindsmutter über.

Das ist doch die pure Verarsche :-) Das Urteil zeigt par excellence was man von uns Vätern hält. Davon kannst dir nicht mal ein Butterbrot von kaufen. Heute will die Mutter 200 km weit weg zu ihrem Stecher ziehen, morgen will sie zu ihrem Tinder-Liebhaber 300 km weiter weg ziehen, dann eine Woche später fällt ihr ein, dass sie eigentlich an der Nordsee viel glücklicher lebt, nächstes Jahr will sie dann zu ihrem Badoo-Lover nach Polen ziehen. 2 Jahre später hat sie dann ihre wahre Liebe nach einem Ägypten-Urlaub in Ägypten gefunden und sie will schnellstmöglich dorthin ziehen.

Auf solche Urteile kann man natürlich immer hinweisen, schlussendlich heißt das für den Richter aber gar nichts. Der wird nur selbst schauen, dass er nichts urteilt, was das für ihn zuständige OLG rügen könnte.

Du bis der sesshafte und obendrein mit eigenem Haus plus regelmäßigen Einkommen. Hingegen die Mutter ist eine nicht sesshafte ohne Einkommen. Wer ist also für die Kinder besser? Die Richterin hats aber nicht geschnallt. Und die wird's auch nach 100 einschlägigen Urteilen nicht schnallen.

Und abgesehen davon, egal was in dem von dir genannten Urteil steht, sie kann dennoch weg. Das Gericht kann ihr einen Umzug nicht verbieten. Dann zieht sie halt mit dem gemeinsamen ABR um. Und am neuen Wohnort wird ihr dann das alleinige ABR zugesprochen. So ist die Realität. Alles andere möchte ich erst mal sehen. Richtig wäre, wenn in dem Urteil stehen würde, dass bei einem Wegzug das alleinige ABR sofort auf den Kindsvater übergeht und die Kinder mit dem Gerichtsvollzieher wieder zum Vater zurückgebracht werden. Aber das können sie nicht, weil es so viele Schlupfwinkel gibt. Glaub mir, das ist alles so schwammig, dass es schwammiger nicht geht.

Sich daran abzuarbeiten ist eines ganz sicher, nämlich sinnlos. Was sagt denn dein gut bezahlter Anwalt? Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass dir das alles wichtig ist, aber dann nimm dir einen richtig guten Anwalt und probiere dein Glück. Wirst aber auch sehen, dass selbst der beste Anwalt nichts bewirken kann, zumindest nicht, wenn die Richterin nicht will. Ein Anwalt ist vor dem Familiengericht nur Zierde. Meine erfahrene kam nicht mal zu Wort, weil der Richter macht, was er will. Da lautet die Devise: Das Kind bleibt bei der Mutter, bzgl. ABR schauen wir mal - hierzu gibt's ein Gutachten, und Umgang klar wird's für den Vater geben. So und jetzt gehen wir alle in die Mittagspause. Und Anwältin und Vater sitzen da und bekommen ihre Schnäbel nicht mehr zu. Draußen sagt dir dann die Anwältin gemäß ihrem Prinzessinnen-Motto "Hinfallen, aufstehen, Krone richten." Ist doch eh gut gelaufen Hr. ...
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von NurErzeuger - 30-09-2024, 11:35

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