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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Das sind Vermutungen und die kommen sehr, sehr negativ, wenn du die bei Dritten äusserst. Das betont die Konflikthaftigkeit des Elternverhältnisses und Verirrungen auf der Paarebene. Aufgrund von Vermutungen kannst du auch nichts bewegen. Da müsste schon ein Kind anrufen und du müsstest dann die Mutter mit Zeugen bewusstlos mit der Drogennadel in der Vene vorfinden, während die Kinder hungern.

Du kriegst natürlich auch keine Krankenberichte.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 03-10-2024, 23:44

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