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Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686
#1
Vor einigen Jahren habe ich einen Beschluss des Amtsgerichts gemäß § 1686 BGB erwirkt, der die KM verpflichtet, mir zweimal jährlich Auskünfte über die Kinder zu erteilen. Bisher wurden diese Auskünfte fristgerecht erteilt. Die letzte war am 1.10.24 fällig, doch diesmal blieb sie aus.

Es besteht keinerlei Kontakt. Ich möchte die Erteilung der geschuldeten Auskünfte nun vollstrecken lassen. Wie gehe ich dabei vor? Reicht es, einen Antrag beim Amtsgericht zu stellen? Ist es möglich, Zwangsgeld oder Zwangshaft zu beantragen? Welche Kosten entstehen bei der Vollstreckung und wer trägt diese? Gibt es eventuell ein Muster für einen solchen Antrag, das ich nutzen kann?

Danke für eure Unterstützung.
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Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686 - von mrsandman - 04-10-2024, 09:32

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