Da das Thema nun schon einige Seiten lang ist, fasse ich einmal kurz zusammen:
(ggf. kommen neue User dazu und lesen nicht alle 10 Seiten...)
- Trennung
Mutter möchte sofort weit wegziehen (3 h Fahrt) und Kinder mitnehmen. Sie beantragt daher das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Außer, dass am geplanten neuen Wohnort ein paar Verwandte wohnen, hat sie keine "Gründe". Kinder gehen bereits in Grundschule bzw. Kindergarten.
- Gerichtsverhandlung (kurz nach Trennung):
Vorübergehende Einigung vor Gericht: Vater verlässt Wohnung, Mutter darf vorübergehend nicht umziehen.
Mutter hat die Kinder zukünftig an 8 von 14 Tagen, der Vater an 6 von 14 Tagen.
Es wird ein Gutachten erstellt.
-> Wie seht ihr unter den Aspekten die Chance für die Mutter, dass auf sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht letztlich wirklich übertragen wird?
(d. h., sie könnte legal mit den Kindern umziehen)
Anmerkung: Ich wäre, wenn die Mutter unbedingt weg wollte, auch bereit, die Kinder alleine zu betreuen. Das ginge beruflich.
(ggf. kommen neue User dazu und lesen nicht alle 10 Seiten...)
- Trennung
Mutter möchte sofort weit wegziehen (3 h Fahrt) und Kinder mitnehmen. Sie beantragt daher das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Außer, dass am geplanten neuen Wohnort ein paar Verwandte wohnen, hat sie keine "Gründe". Kinder gehen bereits in Grundschule bzw. Kindergarten.
- Gerichtsverhandlung (kurz nach Trennung):
Vorübergehende Einigung vor Gericht: Vater verlässt Wohnung, Mutter darf vorübergehend nicht umziehen.
Mutter hat die Kinder zukünftig an 8 von 14 Tagen, der Vater an 6 von 14 Tagen.
Es wird ein Gutachten erstellt.
-> Wie seht ihr unter den Aspekten die Chance für die Mutter, dass auf sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht letztlich wirklich übertragen wird?
(d. h., sie könnte legal mit den Kindern umziehen)
Anmerkung: Ich wäre, wenn die Mutter unbedingt weg wollte, auch bereit, die Kinder alleine zu betreuen. Das ginge beruflich.