04-10-2024, 21:08
Erstmal viel Glück, prima dass du noch die Chance bekommst, eine Ausbildung zu absolvieren. Wichtige Frage zunächst: Ist der Unterhalt tituliert, wie hoch der Grad deiner Schwerbehinderung? Das wirkt sich auf eventuell gegen dich ausgesprochene Erwerbspflichten aus. Die Erstausbildung allein schützt dich nicht, da muss auch der Kontext stimmen.
Zu den möglichen Zahlungen der Arbeitsagentur weiss ich nichts, das ist SGB, nicht Unterhaltsrecht.
Zu den möglichen Zahlungen der Arbeitsagentur weiss ich nichts, das ist SGB, nicht Unterhaltsrecht.