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Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld
#3
Natürlich rentiert sich der Mehrbedarf. Und selbst wenn nur die 49 Euro (49 Euro-Ticket) für den Bus- und Bahnverkehr gezahlt werden. In deinem Fall gibt es vllt. auch Mehrbedarf wegen Behinderung.

Und natürlich bekommst du den auch weitergezahlt, sollte sie irgendwann Bürgergeld beziehen.

Zu unterschätzen sind auch nicht die Freibeträge auf Erwerbseinkommen, sobald du dich wieder in einer Festanstellung bzw. in einer Ausbildung befindest.

Für dich ist nebst dem Mehrbedarf wegen Umgang bereits jetzt interessant auch Regelbedarf für die Kinder zu beantragen und zwar zwecks temporärer Bedarfsgemeinschaft.

Und zahle nicht von allein mehr Unterhalt sondern belasse es bei den 15 Euro pro Kind. Jetzt im Bürgergeldbezug würde ich auch das einstellen. Und danach auch nur, wenn nach Abzug der Freibeträge, etc. noch genug übrigbleibt. Sie bekommt für die Kinder Unterhaltsvorschuss, daran ändern deine gutgemeinten Euros auch nichts.
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RE: Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld - von NurErzeuger - 04-10-2024, 21:11

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