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Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld
#4
Wink 
Unterhalt ist nicht tituliert. Schwerbehindertenausweis ist beantragt und ich weiß nicht wieviele Prozente auf die privat zugezogene Gehbehinderung bekomme.
Ich habe im Supermarkt und Lager gearbeitet und jetzt soll es Richtung Informatik gehen, da freue ich mich trotzallem riesig drauf.


(04-10-2024, 21:11)NurErzeuger schrieb: Und zahle nicht von allein mehr Unterhalt sondern belasse es bei den 15 Euro pro Kind. Jetzt im Bürgergeldbezug würde ich auch das einstellen. Und danach auch nur, wenn nach Abzug der Freibeträge, etc. noch genug übrigbleibt.

Es hieß immer, dass man bei finanziellen Veränderungen mitteilen muss, bzw. schreibt mich das Jugendamt einmal im Jahr an und ich sende sämtliche Unterlagen ein. Das "Problem" könnte sein, dass ich durch temporäre Bedarfsgemeinschaft UND Weiterbildungsprämie netto fast genauso viel Bürgeldbezug haben könnte, als würde ich einer Helfertätigkeit nachgehen, ca. 1500€.
Wie könnte ich da weiter argumentieren, dass mir ein leichtes Plus gelassen wird, ohne gierig oder unverständnisvoll zu klingen? Ich fürchte mich etwas sehr vor dem telefonischen Gespräch mit der SB vom Jugendamt...
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RE: Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld - von teekommentarratlos - 04-10-2024, 21:34

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