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Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld
#5
Dann bist du immer noch im Sozialgeldbezug und erwirtschaftest davon selbst nichts. Das ist ok, aber davon kannst du keinen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Sonst würde das Jobcenter die Unterhaltsvorschusskasse finanzieren.

Du bist nicht gierig, wenn du an deine Existenz denkst.

Ich erkläre es dir noch deutlicher. Stell dir vor, du bekommst anteiligen Regelbedarf für deine Kinder, dann würdest du daraus anteilig Geld an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen. Das kann nicht im Sinne deiner Kinder sein oder?
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RE: Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld - von NurErzeuger - Gestern, 09:16

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