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Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld
#7
Die werden dir immer irgendeine Leistungsfähigkeit unterstellen, das soll aber jetzt nicht dein Problem sein. Du darfst hier nichts durcheinanderbringen.

Dein Bürgergeldbezug wird auch nie so hoch sein, dass du damit irgendwelchen Verpflichtungen nachgehen kannst außer denen, die in deinem Bedarf enthalten sind.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Jugendamt kann man aussetzen, solange man über kein selbst erwirtschaftetes Geld verfügt.

Ich finanziere dein Bürgergeld mit meinen Steuern und möchte bitte, dass du das Geld gerne guten Gewissens für dich und deine Kinder ausgibst und nicht!! fürs Jugendamt. Ich zahle schon genug an Unterhalt und will nicht noch über meine Steuern indirekt in gewisser Weise auch noch Unterhalt bezahlen.
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RE: Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld - von NurErzeuger - Gestern, 13:05

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