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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Also diese Vereinbarung ist ja nur vorübergehend - die Verhandlung zum ABR steht doch noch aus.
Die Mutter muss auf jeden Fall bis zur nächsten Verhandlung da bleiben, das wird sie auch. Dann wird es eine Entscheidung geben.

Das Gutachten wird schon ggf. richtungsweisend sein.
Kann man die kommende Zeit nicht auch als ein (asymmetrisches) Wechselmodell "auf Probe" sehen?
Wenn das gut funktioniert und den Kindern zusagt, spricht das doch dafür, es weiter zu frühen?
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 07-10-2024, 21:52

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