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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(07-10-2024, 21:52)Waschbär schrieb: Kann man die kommende Zeit nicht auch als ein (asymmetrisches) Wechselmodell "auf Probe" sehen?
Wenn das gut funktioniert und den Kindern zusagt, spricht das doch dafür, es weiter zu frühen?

Wenn es gut läuft, bleibt der Weg dahin offen, ja. Nenne es am besten "weitgehende Mitbetreuung". Vermeide "Umgang" oder "erweiterter Umgang". Auch darauf, auch begleitende Aufgaben (Arztbesuche, Elternabend etc.) voll wahrzunehmen. Tust du wahrscheinlich sowieso.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 07-10-2024, 22:00

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