10-10-2024, 18:57
Deine Exe wird dem Kind vollumfänglich Auskunft erteilen müssen. So lange sie das nicht tut, oder etwas verschweigt oder sonstwie ein krummes Ding zu drehen gedenkt, zahlst du auch nichts. Einer eventuellen Festsetzung der Unterhaltshöhe, die auf falschen Zahlen basiert, widersprichst du. Aber - das ist ein Zivilprozess, und da stellt das Gericht keine eigenen Ermittlungen an. Das heißt, Beweise mußt du selbst beschaffen und bei Gericht vorlegen. Grundbuchauszüge, Steuerbescheide usw. usf. Laß dich wegen Grundbuchauszüge nicht wegen Datenschutz abwimmeln, du hast ein berechtigtes Interesse und die müssen dir die Auskunft geben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1