24-10-2024, 12:02
Aus dem Vorwort der neuen Familienrechtszeitung:
Als problematisch haben sich in der Vergangenheit mitunter eine mit der gesellschaftlichen Realität nicht immer korrespondierende politische Agenda des Gesetzgebers erwiesen, ferner der Einfluss engagierter Interessengruppen und nicht zuletzt der Druck der Medien. Zunehmend zeigt sich aber auch eine Neigung zum gesetzgeberischen Mikromanagement, getragen von dem unerfüllbaren Wunsch, alle denkbaren Eventualitäten einer gesetzlichen Regelung zuzuführen.
Resultat waren in den letzten Jahren mehrfach lediglich den tagespolitischen Anforderungen gerecht werdende und sich zugleich in Kautelen verlierende – und gerade deshalb sogleich wieder änderungsbedürftige – Teilreformen. Diesem Verdikt scheinen auch die von Rechtswissenschaft und -praxis überwiegend kritisch aufgenommenen Eckpunktepapiere zum Abstammungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht und zur Einführung der Verantwortungsgemeinschaft zu unterliegen (...). Hier scheint es in den kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwürfen bereits zu Änderungen gekommen zu sein.
Von einem OLG-Richter.
Die aktuellen Gesetzentwürfe wurden soeben versendet. Morgen ist eine Besprechung im Hinterzimmer geplant, "Das BMJ hat die Landesjustizministerien für den 25.10.2024 zu einer Besprechung im Bundesministerium der Justiz in einem kleinen Kreis eingeladen. Die in den Entwürfen geregelten Vorhaben sollen vorgestellt und besprochen werden. Es soll außerdem über einen genauen Zeitplan gesprochen werden, „da die Zeit drängt“, wie es im Einladungsschreiben heißt."
Sie spüren, dass diese sogenannte Regierung auf den Müllhaufen wandert wo sie hingehört und wollen vorher noch möglichst viel Schaden anrichten.
Als problematisch haben sich in der Vergangenheit mitunter eine mit der gesellschaftlichen Realität nicht immer korrespondierende politische Agenda des Gesetzgebers erwiesen, ferner der Einfluss engagierter Interessengruppen und nicht zuletzt der Druck der Medien. Zunehmend zeigt sich aber auch eine Neigung zum gesetzgeberischen Mikromanagement, getragen von dem unerfüllbaren Wunsch, alle denkbaren Eventualitäten einer gesetzlichen Regelung zuzuführen.
Resultat waren in den letzten Jahren mehrfach lediglich den tagespolitischen Anforderungen gerecht werdende und sich zugleich in Kautelen verlierende – und gerade deshalb sogleich wieder änderungsbedürftige – Teilreformen. Diesem Verdikt scheinen auch die von Rechtswissenschaft und -praxis überwiegend kritisch aufgenommenen Eckpunktepapiere zum Abstammungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht und zur Einführung der Verantwortungsgemeinschaft zu unterliegen (...). Hier scheint es in den kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwürfen bereits zu Änderungen gekommen zu sein.
Von einem OLG-Richter.
Die aktuellen Gesetzentwürfe wurden soeben versendet. Morgen ist eine Besprechung im Hinterzimmer geplant, "Das BMJ hat die Landesjustizministerien für den 25.10.2024 zu einer Besprechung im Bundesministerium der Justiz in einem kleinen Kreis eingeladen. Die in den Entwürfen geregelten Vorhaben sollen vorgestellt und besprochen werden. Es soll außerdem über einen genauen Zeitplan gesprochen werden, „da die Zeit drängt“, wie es im Einladungsschreiben heißt."
Sie spüren, dass diese sogenannte Regierung auf den Müllhaufen wandert wo sie hingehört und wollen vorher noch möglichst viel Schaden anrichten.