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Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686
#5
Danke. Ich habe, wie vorgeschlagen, einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. 1,5 Wochen später ist die von der KM geschuldete Auskunft eingetroffen. Eine Woche später, teilte mir das AG mit, dass die KM den Erfüllungsaufwand geltend gemacht und nachgewiesen hat - die Sache somit als erledigt betrachtet und dem Antrag nicht stattgegeben wird. Für den Antrag reichte folgender Schriftzug (vllt hilft es dem einen oder anderen):

< Rubrum >

wird gem. §§ 86, 95 FamFG, § 888 ZPO beantragt, gegen die Antragsgegnerin zur Erzwingung der im Beschluss des <Name des Gerichts> vom <Datum>
(AKTENZEICHEN) festgesetzten Auflagen, Auskünfte zu <NAMES DES KINDES / DER KINDER> zu erteilen, ein angemessenes Zwangsgeld, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft festzusetzen.

<Begründung>
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RE: Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686 - von mrsandman - 24-10-2024, 14:29

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