Nach der Logik der DDT wird irgendwann der Kindesunterhalt zwangsläufig bei über 100% des Gehalts des Pflichtigen liegen, da die Unterhaltsbeträge immer steigen und die Einkommensklassen aber gleich bleiben. Wäre mal interessant ob die Richterinnen das verstehen.
Grüße
Lullaby
Grüße
Lullaby